Der Hotelbetreiber ist berechtigt, nur einen Gast zu beherbergen, der dem zuständigen Mitarbeiter an der Pensionsrezeption einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder ein anderes gültiges Lichtbildausweis-Dokument vorlegt.
Wir weisen darauf hin, dass das Betreten des Rezeptionsbereichs und des Restaurantsalons während der Frühstückszeit in Arbeitskleidung und Arbeitsschuhen (Overalls) untersagt ist.
Alle Innenbereiche der Pension sind Nichtraucherbereiche, und es gilt ein striktes Rauchverbot im gesamten Gebäude, in den Zimmern sowie aus den Zimmerfenstern. Bei Verstoß gegen dieses Verbot wird eine Strafe von 2.500 CZK fällig.
Die Pension haftet für Schäden an abgelegten Sachen nur, wenn diese zu diesem Zweck einem Mitarbeiter an der Pensionsrezeption zur Verwahrung übergeben wurden und über diese Verwahrung eine Bestätigung erstellt wurde.
Für Schmuck, Geld und andere Wertsachen haftet die Pension nur, wenn diese Wertsachen von einem Vertreter der Pension zur Verwahrung übernommen wurden oder wenn der Schaden durch Handeln eines Pensionsmitarbeiters verursacht wurde.
Der Anspruch auf Schadenersatz ist in der Pension unverzüglich, spätestens jedoch am Tag der Beendigung des Aufenthalts, geltend zu machen.
Der Gast nutzt das Zimmer für den vereinbarten Zeitraum; sofern die Unterkunftsdauer nicht im Voraus anders vereinbart wurde, hat der Gast spätestens bis 10:00 Uhr des letzten Tages abzureisen und ist verpflichtet, das Zimmer bis zu diesem Zeitpunkt zu räumen. Andernfalls ist die Pension berechtigt, ihm einen weiteren Tag zu berechnen. Sollte der Betreiber das Zimmer bereits reserviert haben und der Gast der Aufforderung nicht nachkommen oder in der Pension nicht anwesend sein, behält sich der Betreiber das Recht vor, in Anwesenheit zweier Vertreter des Betreibers die Sachen des Gastes aufzulisten und an einem sicheren Ort aufzubewahren, damit das Zimmer von dem Gast genutzt werden kann, der es reserviert hat.
Im Zimmer und in den Pensionsräumlichkeiten darf der Gast ohne Zustimmung der Pensionsleitung die Zimmereinrichtung (Möbel) nicht umstellen oder Eingriffe in das Stromnetz oder andere Installationen vornehmen, unter Androhung einer Strafe von 1.000 CZK. Aus einem solchen Handeln entgegen der Hausordnung entstandene Schäden hat der Verursacher sofort in bar oder per Karte an der Pensionsrezeption zu begleichen. Andernfalls werden die Schäden gerichtlich vollstreckt.
Im Zimmer kann der Gast Besuch nur mit Zustimmung des Rezeptionsmitarbeiters und nach Eintragung des Besuchs in das an der Pensionsrezeption geführte Besucherbuch empfangen, und zwar ausschließlich zwischen 10:00 und 21:00 Uhr. Ein Besuch darf höchstens 2 Stunden dauern.
Beim Verlassen des Zimmers ist der Gast verpflichtet, die Fenster zu schließen (es darf nur gekippt bleiben), die Lichter im Zimmer und dessen Zubehör auszuschalten und die Tür abzuschließen.
Hunde und andere Tiere dürfen in den Räumlichkeiten der Pension nur mit Kenntnis und Zustimmung eines Pensionsvertreters untergebracht werden. Der Preis für die Unterbringung von Tieren im Zimmer wird individuell vereinbart.
In der Zeit von 22:00 bis 08:00 Uhr hat der Gast die Nachtruhe einzuhalten, d. h. die anderen in der Pension untergebrachten Gäste nicht zu stören. Bei Störung der Nachtruhe und Nichtbefolgung der Aufforderung eines Pensionsvertreters kann der Aufenthalt des Gastes ohne Erstattung, einschließlich Kaution, beendet werden.
Entsteht ein Schaden an der Einrichtung oder Ausstattung der Pension, hat der Gast den von ihm verursachten Schaden zu ersetzen, sofern er nicht nachweist, dass er ihn nicht verschuldet hat.
Schadensermittlung: Der verursachte Schaden und dessen Bezifferung wird nach Art des Schadens am Vermögen berechnet. Als eigenständiger Schaden gilt auch die finanzielle Entschädigung nicht nur für die Anschaffung bzw. den Austausch und die Reparatur, sondern auch die damit verbundenen Kosten.
Der Gast ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Hausordnung einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes hat die Pension das Recht, von der gewährten Unterkunftsleistung auch vor Ablauf der vereinbarten Zeit ohne jegliche Entschädigung des Gastes zurückzutreten.
Wir weisen die Gäste darauf hin, dass Fahrräder am dafür vorgesehenen Fahrradplatz abzuschließen sind.